Mitmachen und fördern
»… wenn jeder jedem gibt, was keiner fordern will.«
In den letzten Jahren stieg die Summe der ausschüttungsfähigen Erträge der Stiftung und damit die Zahl der geförderten Einrichtungen und Projekte beträchtlich. Diese Entwicklung wurde durch den kontinuierlichen Aufbau des Stiftungskapitals ermöglicht, den die Stiftung den zahlreichen Zustiftungen und Spenden von Freunden und Förderern, insbesondere den Großspenden verdankt.
Durch die sorgsame und nachhaltige Kapitalanlage können jährlich über 560.000 Euro erwirtschaftet werden. Hinzu kommen Spenden von Privatpersonen, die stets zu 100 % an die Förderprojekte ausgegeben werden.
Der größte Teil der Fördergelder ist zweckgebunden und geht an entsprechende Fördereinrichtungen der Stiftung. Die verbleibenden freien Mittel werden auf Antrag an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen und Projekte vergeben. Um alle an die Stiftung herangetragenen Bedürfnisse zu erfüllen, setzen wir uns für ein stetiges Wachstum der Stiftung ein.
Sie können helfen!
Durch Ihren finanziellen Beitrag können Sie Förderprojekte unterstützen, die Sie als sinnvoll und notwendig erachten und die ohne Hilfe so nicht bestehen könnten. Spenden und Zustiftungen sind die zwei Wege, durch die Sie uns unterstützen können.
Spenden
Wenn Sie einmalig und für eine bestimmte Schule, einen Kindergarten oder ein soziales Projekt helfen möchten, ist die Spende der richtige Weg. Spenden sind zur einmaligen Unterstützung geeignet. Sie können bei Ihrer Zuwendung auf dem Überweisungsträger bestimmen, für welche Einrichtung oder welches Projekt Ihre Spende bestimmt sein soll.
Wenn Sie mit regelmäßigen Spenden helfen möchten, bietet sich ein Dauerauftrag an. Aber auch ohne Zweckbindung, kommt ihre Spende zeitnah und zu 100 % bei den Förderprojekten an.

Zustiftungen
Im Unterschied zur Spende wird eine Zustiftung nicht ausgegeben. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital und bleiben dauerhaft bestehen – dazu ist die Stiftung gesetzlich verpflichtet. Die Zustiftung wird sicher und Ertrag bringend angelegt, und die jährlichen Erträge aus der Kapitalanlage fließen den Förderprojekten zu – Jahr für Jahr!
Zustiftungen sind daher das wirksamste Mittel, um einen Kindergarten,
eine Schule oder eine andere Einrichtung dauerhaft und nachhaltig zu unterstützen.
Wichtig: Um Ihre Zuwendung als Zustiftung verwenden zu können, muss bei einer Überweisung das Wort Zustiftung im Verwendungszweck angegeben werden.
Die Bestätigung über Ihre Geldzuwendung erhalten Sie nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Ab einer Spende von 1.000 Euro erhalten Sie zusätzlich zur Spendenbescheinigung für das Finanzamt eine Spendenurkunde und bei einer Zustiftung ab 5.000 Euro eine Stiftungsurkunde der Ernst-Michael- Kranich-Stiftung.

Das Testament
Gemeinnützige Organisationen wie unsere Stiftung können als Erbe eingesetzt werden oder mit einem Vermächtnis als Bestandteil des Testaments bedacht werden. So können Sie mit Ihrem Erbe etwas Bleibendes bewirken und dauerhaft Gutes tun.
Die Stiftung behandelt ihr Vermächtnis wie eine Zustiftung. Sie bleibt dauerhaft bestehen und mit ihrem Namen verbunden. Die Erträge helfen Jahr für Jahr den Förderprojekten.
Sie können im Testament auch bestimmen, wenn eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung durch Ihre Zuwendung gefördert werden soll.
Bitte wenden Sie sich mit allen Ihren Fragen vertrauensvoll an Vorstandsvorsitzenden der Stiftung. (Siehe Kontakt)
Attraktive Steuervorteile vom Staat
Spenden und Zustiftungen an eine gemeinnützige Stiftung sind in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Spenden in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung (Zustiftung) können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. € zusätzlich zu den Höchstbeträgen* nach § 10b Abs. 1 EStG abgezogen werden; bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, können bis zu 2 Mio. € abgezogen werden.
Im Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
* Die gesetzlichen Höchstgrenzen betragen 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, bzw. alternativ 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Soweit Zuwendungen im Veranlagungszeitraum nicht abgezogen werden können, können sie uneingeschränkt vorgetragen werden (§ 10b Abs. 1 Satz 9 und 10 EStG).
Bankkonten für Ihre Überweisung an die Stiftung
Bei Spenden oder Zustiftungen geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger an, damit wir Ihnen die entsprechenden Bescheinigungen und Urkunden ausstellen können. Überweisungen richten Sie bitte an eines der folgenden Kreditinstitute.
In Deutschland:
VR Bank Flensburg-Schleswig eG
IBAN: DE05 2166 1719 0004 4444 34
BIC: GENODEF1RSL
Commerzbank Flensburg
IBAN: DE52 2154 0060 0222 8500 11
BIC: COBADEFFXXX
In Österreich:
Oberbank AG Salzburg
IBAN: AT75 1509 0001 1112 2966
BIC: OBKLAT2L
Sparkasse Salzburg
IBAN: AT21 2040 4000 4020 2202
BIC: SBGSAT2SXXX
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!